
Die Nutzung von Außensportanlagen ist nun ohne Einschränkungen möglich.

Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung. Davon ausgenommen ist der Schulsport.

Die zulässige Höchstkapazität bei Veranstaltungen, entsprechend auch bei Sportveranstaltungen, beträgt nun im Innenbereich 60 Prozent – höchstens jedoch 6.000 Besucherinnen und Besucher.

Im Außenbereich ist die zulässige Höchstkapazität 75 Prozent – höchstens jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern kann der Veranstalter wählen: 3G bei maximal 50 Prozent Auslastung oder 2G bei Höchstkapazität (60 Prozent oder 75 Prozent).

Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.