Komm (wieder) in den Sportverein!

Liebe Sportler, Übungsleiter und Eltern, wie im gesamten öffentlichen Leben so auch im Sportverein versuchen wir, so gut es geht, wieder den gewohnten Gang einzulegen. Die seit 06. Juni geänderten Vorgaben erlauben uns, das Training wieder vollumfänglich aufzunehmen. Das sächsische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen bzgl. COVID-19 beschlossen. Nach der neuen Verordnung des Freistaates Sachsen dürfen unter anderem die Sportstätten öffnen und wieder Veranstaltungen durchgeführt werden. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden! Die Verordnung gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

Für uns gelten die Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios:

  • Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler hängt von der Sportart ab, muss jedoch die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte abzubilden.
  • Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
  • Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
  • Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
  • Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, weil dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleide- und Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist also auch die Öffnung der Umkleideräume erlaubt. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgerüstet sein.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Sportstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt.
Einen Überlick der aktuellen Hygiene-Regeln erhaltet ihr auf unserer Homepage www.ksb-mittelsachsen.de.